Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Fotografin Aelia Schreder agiert unter ihrem eigenen Namen Aelia Schreder (nachfolgend „AS“ oder „die Fotografin“) und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB. Etwaige AGB des Vertragspartners gelten nicht. Die AGB gelten - sofern AS keine Änderungen bekannt gibt - auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie kommen zur Anwendung, sofern AS ein Verbraucher (Konsument) im Sinne des § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1. Zustandekommen des Vertrags
Eine Buchung gilt als beauftragt, sobald dies eindeutig schriftlich oder mündlich an die Fotografin kommuniziert wurde. Bei der Buchung eines Hochzeitspaketes wird eine Anzahlung von 15% des Gesamtbetrages fällig, welche zur Reservierung des Hochzeitstermins bei der Fotografin dient. Für den Falle der Stornierung bzw. des Rücktritts vom Vertrag, siehe Punkt 4.

2. Resthonorar & Gebühren
Das Honorar, bzw., bei bezahlter Vorleistung, der Restbetrag, wird direkt bei oder nach dem Fototermin mit Rechnungsstellung von AS fällig. Wünscht der Vertragspartner während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Vertragspartner trägt alle Spesen für Zahlungsanweisungen bzw. den Banktransfer. Die Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern gelten erst nach vollständiger Bezahlung samt Nebenkosten mit Zahlungseingang bei AS als übertragen.

3. Anfahrt, Transport- und Verpflegung
3.1 An- und Abreisen von AS erfolgen von Wien aus. Bei einer Anreise innerhalb Wiens (Stadtgrenze) werden die Reisekosten von ihr übernommen. Die Reisekosten mit dem Auto außerhalb Wiens werden wie folgt berechnet: 0,42 EUR / km von der Adresse Sommergasse 4/41, 1190 Wien.

 3.2 Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Vertragspartner ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 1-2 Nächten, ja nach Dauer der Buchung. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Vertragspartners.

 3.3 Essen und Getränke für die Fotografin und ihre/n Assistent/in oder 2nd Shooter/in während der Hochzeits-Reportage werden vom Vertragspartner unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

4. Vorzeitige Auflösung des Vertrages
4.1 Der Vertragspartner kann vor dem Hochzeitstermin schriftlich vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die gemäß Punkt 1. erhobene Anzahlung zurückerstattet, wenn AS für denselben Hochzeitstermin von einem anderen Paar beauftragt wird. Erhält AS zum vereinbarten Termin keinen vergleichbaren Ersatzauftrag, ist folgende Stornierungs-Gebühr zu zahlen:

- Absage bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung gemäß Punkt 1.
- Absage weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung, sowie weitere 20% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
- Absage weniger als 10 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung, sowie weitere 40% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.

Sämtliche der Fotografin zur Erfüllung des Vertrags entstandenen Kosten (Reise-, Hotel-, Materialkosten ua.). trägt der Vertragspartner. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (schwere Krankheit, Unfall, gesetzliche Verordnung o.ä.) nicht durchgeführt werden, wird keine Stornierungs-Gebühr berechnet.

4.2 Bei Fotoshootings (Paar / Portrait-Shootings) gilt: Eine Terminverschiebung ist unter bestimmten Bedingungen (Krankheit, extreme Wettersituation) nach Absprache möglich. Ein zeitnaher Ersatztermin kann leider nicht immer garantiert werden. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 2 Tage vor dem Shooting) ohne Findung eines Ersatztermines, die nicht auf höhere Gewalt (siehe 4.1.) zurückzuführen ist, wird ein Ausfallhonorar von 20% fällig.

4.3 In dem Fall, dass die Fotografin aus unvorhersehbaren Gründen einen Hochzeitstermin nicht wahrnehmen kann, wird die Anzahlung an den Vertragspartner rückerstattet. AS unternimmt alle ihr zumutbaren Anstrengungen, um einen anderen Fotografen als Ersatz zu organisieren. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.


5. Leistung, Gewährleistung und Mängel
5.1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Insbesondere ist AS berechtigt, Fotolabore, Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, externe Bildbearbeitungsfirmen, etc. zu beauftragen. Die Fotografin ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung (Assistenten, 2nd Shooter) zu erbringen. Von AS beauftragte Dritte werden keine Vertragsparteien des Vertragspartners, ihre Tätigkeiten unterliegen jedoch diesen AGB.

5.2. AS bzw. von ihr beauftragte Dritte haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch sonstige von AS vermittelte Dritte verursacht werden, wird AS vom Vertragspartner sowie von den jeweils vermittelten sonstigen Dritten schadlos gehalten. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, haftet AS nicht (§ 1168a ABGB). Weiters haftet AS nicht für Schäden, die nicht in ihrer Person liegen, insbesondere für Verspätung, Nichterscheinen, Unfall, Fahrlässigkeit, menschlichem Versagen, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, Materialverlust, höhere Gewalt ua.. Darüber hinaus besteht keine Haftung für geringfügige Mängel (bspw. Farbdifferenzen bei Fotografie-Nachbestellung).

5.3.  Während einer Hochzeitsbuchung ist das Fotografieren durch Hobby-Fotografen oder Gäste des Vertragspartners nicht gestattet. Insbesondere während dem Einzug, der Trauung, dem Anschnitt der Torte und dem Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da dies die Arbeit der Fotografin beeinträchtigen kann. Sollte trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von AS fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert der Vertragspartner jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.

5.4. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Bildmaterials durch Dritte (Labors, externe Bildbearbeiter etc.) haftet Aelia Schreder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei deren Auswahl. Transport bzw. Versendung von Bildmaterial (bspw. Negativdateien von analogem Bildmaterial) zur Erfüllung des Auftrags erfolgen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern dies möglich ist) durch AS beschränkt. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

5.5. AS behält sich - außer bei gesetzlich bedingter Wandlung - vor, einen Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels AS schriftlich bekanntzugeben.

6. Drehgenehmigungen für Fotoshootings/Locations
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners die Erlaubnis für Fotografien von AS bei der Kirche und für jedem Veranstaltungsort einzuholen. Der Vertragspartner ist verpflichtet die Fotografin diesbezüglich schadlos zu halten. Kosten und Organisation der Drehgenehmigungen sind vom Vertragspartner zu übernehmen und müssen, sofern sie notwendig sind, beim Fototermin schriftlich vorliegen. Aelia Schreder haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Fotos aufgrund von Beschränkungen des Veranstaltungsorts, nicht eingeholten Drehgenehmigungen oder Zugangsbeschränkungen bzw. Blitzverboten.

7. Nebenpflichten des Vertragspartners und der Fotografin
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich erforderliche Nutzungsgenehmigungen Dritter und Zustimmungen von fotografierten Personen (Hochzeitsgästen, Hochzeitspersonal) einzuholen und AS von Ansprüchen aus dem Bildrecht gemäß § 78 UrhG und im Hinblick auf etwaige Nutzungsansprüche nach § 1041 ABGB freizustellen. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die Hochzeitsgesellschaft, der/die Standesbeamte und die Hochzeitsdekoration so platziert werden, dass die Sicht auf das Brautpaar nicht eingeschränkt wird. AS hält sich an die Regeln der Kirche und des Veranstaltungsortes bezüglich der Kameraplatzierung.

8. Urheberrecht & Copyright
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) an im Zuge dieses Vertrags produziertem Foto- und Videomaterial stehen der Fotografin zu. Der Vertragspartner erhält nach vollständiger Bezahlung das Nutzungs- und Vervielfältigungs-recht für die übermittelten Bilder. Die von AS übermittelten Bilder sind generell nur für den privaten Gebrauch des Vertragspartners bestimmt. Die Vertragspartner sind gemäß § 74 Abs 3. UrhG bei jeder Verwendung der Bilder verpflichtet, AS als Urheberin der Bilder (diesen eindeutig zuordenbar) zu nennen:

·       Instagram: Foto von / Foto by / (c) @lovestories_byaelia und taggen

·       Facebook: Foto von / Foto by / (c) @lovestories_byaelia und taggen

·       Webseite: (im Impressum) Fotos von Love Stories by Aelia inkl. Link zur Homepage

·       Druck: Foto von Love Stories by Aelia oder www.lovestoriesbyaelia.com
Ausnahme der Nennung beim Druck: Wenn designtechnisch nicht zumutbar.

·       Presse: Foto von Love Stories by Aelia oder www.lovestoriesbyaelia.com, sollten die Bilder unter Zustimmung von AS in der Presse veröffentlicht werden.

Jede Veränderung des Lichtbildes (Beschneidung, Farbveränderung, grafische Verarbeitung zu Postern etc.) bedarf der schriftlichen Zustimmung von AS.


9.  Fotografischer Stil und finales Produkt

Der angewandte fotografische Stil liegt im alleinigen Ermessen der künstlerischen Sichtweise von AS und wird bei Zustandekommen des Auftrags vom Vertragspartner akzeptiert. Insofern ist AS hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt für die Bildgestaltung, den Farblook, die Auswahl der Fotos und abgebildeter Personen und die angewandten fotografischen Mittel. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn vom Vertragspartner erwünscht. Die Wartezeit für Fotos beträgt drei bis sechs Wochen, je nach gebuchtem Package. Für fixe Auftragstermine wird nur bei schriftlicher Vereinbarung und im Umfang von Punkt 5.2. gehaftet. Der Kunde erhält die Fotos im hochauflösendem JPG-Format als Druck bzw. Web-Version als digitaler Download / auf einem USB-Stick.

10. Eigentum am Filmmaterial & Aufbewahrung
AS wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Das Eigentumsrecht an belichtetem analogem Filmmaterial (Negative) und an den digitalen Rohdateien (RAW) steht der Fotografin zu. AS ist nicht verpflichtet unbearbeitete RAW-Dateien an den Vertragspartner zu übermitteln.

11. Verwendung des Fotomaterials zu Werbezwecken der Fotografin
AS ist – sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihr hergestellte Videos und Fotos zur Bewerbung ihrer Tätigkeit als Fotografin zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Ist dies unerwünscht, muss das vom Vertragspartner vor dem Auftrag klar (bzw. schriftlich) an die Fotografin kommuniziert werden.

12. Datenschutz
AS ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail- Adresse, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie zB Bestelldatum, bestellte bzw gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF für Zwecke der Vertragserfüllung. AS verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

13. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von AS. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.